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Unternehmensbeteiligungen / Direktbeteiligungen

Direktbeteiligungen sind Anlageprodukte, bei denen die KäuferInnen zu MiteigentümerInnen an einem Unternehmen werden. Diese Definition schließt - streng genommen - Aktien mit ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie jedoch nicht dazu gezählt. Stattdessen gehören zur Gruppe der Direktbeteiligungen beispielsweise Beteiligungen an Unternehmen als Kommanditist, stiller Gesellschafter oder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

In den vergangenen Jahren war festzustellen, dass Direktbeteiligungen eine durchaus sehr rentable Geldanlage darstellen können. Zumeist liegt die Rendite vor Steuern aber trotz des vergleichsweise hohen Risikos nicht über der Rendite anderer Geldanlagen. Für die Rentabilität von Direktanlagen ist daher oft entscheidend, dass sie zumeist steuerliche Vergünstigungen genießen.

Die Sicherheit von Direktbeteiligungen ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich einzuschätzen. Sie hängt von den wirtschaftlichen Aussichten des Projektes/Unternehmens ab, seiner Rechtsform und dem Beteiligungsvertrag. Die Sicherheit ist oft geringer einzustufen als die anderer Formen der Geldanlage. Eine Ursache hierfür ist, dass es sich bei den Anlageobjekten häufig um Unternehmen im Aufbau handelt, die noch nicht fest im Markt etabliert sind. Die Liquidität von Direktanlagen ist von der Rechtsform und der Rolle des Gesellschafters abhängig. Generell ist sie als eher gering einzustufen. Direktbeteiligungen sind daher als langfristige Geldanlage zu betrachten.

Aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bilden Direktbeteiligungen diejenige Anlageform, die am meisten Transparenz gewährt, insofern, dass sich die AnlegerInnen bewusst an einem von ihnen ausgewählten und als „nachhaltig“ identifizierten Unternehmen beteiligen.

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